Betreuungsgeld zur Senkung der Elternbeiträge und für Kita-Qualität nutzen
Mit unserem Antrag forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.
Mit unserem Antrag forderten wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zugeführt werden.
Da nahezu in allen Bundesländern im Bereich der Kinderbetreuung Notwendigkeiten zur Verbesserungen der Qualität bestehen, ist es erforderlich, dass die bisher für das Betreuungsgeld verwendeten Finanzmittel – entsprechend des jeweils gültigen Königsteiner Schlüssels – an die Bundesländer weitergereicht werden. Wir möchten die frei werdenden Mittel auch zur Senkung der Elternbeiträge einsetzen.
Während der Landtagsdebatte stellte sich erneut die Zerrissenheit der Koalition von CDU und SPD heraus. Während die CDU ausnahmsweise unserem Antrag folgen konnte, sah die SPD Fraktion es anders. Damit diese Kontroverse sich nicht im Abstimmungsverhalten wiederspiegelt, wurde der Antrag in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Dies löste bei uns ein Déjà-vu aus, da wir bereits 2011 eine ähnliche Situation zum Betreuungsgeld hatten. Damals forderten wir die Landesregierung auf, gegen die Einführung der „Herdprämie“ im Bundesrat zu stimmen. Das Ergebnis war, dass der Antrag in den Ausschuss überwiesen wurde und solange dort blieb, bis eine Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde.
Da die Diskussionen zum Bundeshaushalt derzeit laufen, war eine Überweisung in den Sozialausschuss aus unserer Sicht überflüssig. Schade, dass Sachsen- Anhalt sich wieder einmal auf Bundesebene bei wichtigen Themen heraushält.
Monika Hohmann, kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin
>>> zur Debatte (Video)
>>> Antrag der Fraktion DIE LINKE
