Solidarfonds

Diäten für soziale Zwecke: Der Solidarfonds der Fraktion

Als 1995 erstmals die Diäten für die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt erhöht werden sollten, haben wir das als damalige PDS-Fraktion abgelehnt. "Nicht angemessen, nicht zu rechtfertigen angesichts der Lage vieler kleiner Leute im Land“, lautete damals unsere Begründung. Der Landtag entschied mehrheitlich anders. Was nun tun mit dem Geld, das wir eigentlich nicht wollten aber trotzdem bekamen? Als Abgeordnete entschlossen wir uns damals, einen „Solidarfonds“ zu gründen, in den wir die zusätzlichen Tantiemen einzahlen. Aus diesem Fonds wurden seitdem für Kinder- und Jugendarbeit, für Wohlfahrtseinrichtungen, Sportvereine, für Vereine, die sich der Bewahrung antifaschistischer Traditionen in besonderer Weise verpflichtet fühlen, für Menschen in Not, für Behinderteneinrichtungen und viele weitere soziale Projekte bereits über eine Million Euro gespendet. 

 

Jedes Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt spendet monatlich 200 Euro von seinen Diäten für den Solidarfonds der Fraktion, um dieses Engagement weiterhin aufrecht zu erhalten. Auch in Zukunft werden wir uns mit dieser Form der gelebten Solidarität in die Gesellschaft einbringen und damit ein Zeichen setzen, dass wir uns mit der sozialen Spaltung im Land nicht abfinden wollen. 

So erfolgt die Antragstellung

 

Was sollte bei Antragstellung beachtet werden?

 

 

Es werden Spenden besonders für sozial engagierte Projekte bereitgestellt. Antragsteller sollte eine juristische Person sein, wobei jährlich nur ein Antrag je Person angenommen wird. Der Antrag soll Anschrift, Kontonummer, die Darstellung des Sachverhaltes und den Nachweis, dass das Projekt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, enthalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge sollen 3 Monate vor dem Bedarfsfall eingereicht werden. Beantragte Mittel sollten in der Regel den Rahmen von maximal 2.000,00 EUR nicht überschreiten.

 

Anträge können gestellt werden an: 

DIE LINKE. Fraktion im Landtag
von Sachsen-Anhalt
Solidarfonds
Hendrik Lange
Domplatz 6–9

39104 Magdeburg

Was Sie noch zum Solidarfonds wissen sollten

Oft gestellte Fragen: 

Wer kann Anträge stellen?
Vereine, Verbände, juristische Personen.

Was wird gefördert?
Sozial engagierte, konkret unbesetzte Projekte. Maßnahmen in sozialen, Kinder-, Jugend- und Kulturbereichen. Verfahrenssachen in Strafsachen infolge politischer Aktionen oder Aktivitäten einzelner Beteiligter, die inhaltlich durch die Fraktion DIE LINKE mitgetragen werden können (Mehrheitsentscheidung der Fraktion notwendig). In Ausnahmefällen Einzelpersonen in besonderer sozialer Notlage.

Was wird nicht gefördert?
Personalkosten.

Welche Antragshöhe ist maximal möglich?
In der regel sollte ein Antrag maximal 2.000,00 EUR umfassen, bis 2.500 € entscheidet die Vergabekommission, ab 2.500 € die Fraktion.

Ist ein Eigenanteil zwingend erforderlich?
Nein.

Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Keine. Es wird empfohlen, die Anträge 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen

Wann erfolgt eine mögliche Bewilligung?
Laufend, da die Vergabekommission monatlich berät.

Gibt es Gründe für eine Ausschließlichkeit?
Keine.