Solidarfonds

Diäten für soziale Zwecke: Der Solidarfonds der Fraktion

Als 1995 erstmals die Vergütung (Diäten) für die Abgeordneten des Landtags von Sachsen-Anhalt erhöht werden sollte, haben wir das als damalige PDS-Fraktion abgelehnt. "Nicht angemessen, nicht zu rechtfertigen angesichts der Lage vieler kleiner Leute im Land“, lautete damals unsere Begründung. Der Landtag entschied mehrheitlich anders. Was nun tun mit dem Geld, das wir eigentlich nicht wollten, aber dennoch erhielten? Wir entschieden uns damals, als Abgeordnete einen gemeinsamen Spendentopf ins Leben zu rufen – den „Solidarfonds“. In diesen Fonds zahlen wir regelmäßig einen Teil unserer Diäten ein. Seitdem wird der Solidarfonds genutzt, um Projekte zu unterstützen, die finanzielle Hilfe benötigen. Bis heute konnten wir über 1,4 Millionen Euro bereitstellen, um eine Vielzahl von Initiativen zu fördern, darunter Kinder- und Jugendarbeit, Sportvereine, antifaschistische Initiativen, Kulturvereine und Hilfsprojekte für Menschen in Not.


Anträge an den Solidarfonds können formlos gestellt werden. Antragsteller sollte eine juristische Person sein, wobei jährlich nur ein Antrag je Person angenommen wird. Der Antrag soll Anschrift, Kontonummer, die Darstellung des Sachverhaltes und den Nachweis, dass das Projekt nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden kann, enthalten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge sollen 3 Monate vor dem Bedarfsfall eingereicht werden. In der Regel sollte die beantragte Summe 2.000 Euro nicht überschreiten.

Anträge können per Post an:

DIE LINKE. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Solidarfonds
Monika Hohmann
Domplatz 6–9

39104 Magdeburg

oder per E-Mail an: 

fraktion@dielinke.landtag-lsa.de 

gestellt werden.

Ihre Monika Hohmann
Vorsitzende des Solidarfonds der Linksfraktion Sachsen-Anhalt

Was Sie noch zum Solidarfonds wissen sollten

Oft gestellte Fragen:

Wer kann Anträge stellen?
Vereine, Verbände, juristische Personen.

Was wird gefördert?
Sozial engagierte, konkret unbesetzte Projekte. Maßnahmen in sozialen, Kinder-, Jugend- und Kulturbereichen. Verfahrenssachen in Strafsachen infolge politischer Aktionen oder Aktivitäten einzelner Beteiligter, die inhaltlich durch die Fraktion DIE LINKE mitgetragen werden können (Mehrheitsentscheidung der Fraktion notwendig). In Ausnahmefällen Einzelpersonen in besonderer sozialer Notlage.

Was wird nicht gefördert?
Personalkosten.

Welche Antragshöhe ist maximal möglich?
In der regel sollte ein Antrag maximal 2.000,00 EUR umfassen, bis 2.500 € entscheidet die Vergabekommission, ab 2.500 € die Fraktion.

Ist ein Eigenanteil zwingend erforderlich?
Nein.

Welche Antragsfristen sind zu beachten?
Keine. Es wird empfohlen, die Anträge 3 Monate vor Projektbeginn einzureichen

Wann erfolgt eine mögliche Bewilligung?
Laufend, da die Vergabekommission monatlich berät.

Gibt es Gründe für eine Ausschließlichkeit?
Keine.