Besuch im Landtag

Ein Blick hinter die Fassade des Landtages, das Kennenlernen der Arbeitsweise der Fraktionen, Arbeitskreise und Ausschüsse und vieles mehr bietet ein Landtagsbesuch.

Interessierte Gruppen, Vereine, Schulklassen und auch Einzelbesucher können sich über mein Wahlkreisbüro zu einem Besuch in Magdeburg anmelden. Hier erfahren Sie auch mehr über die organisatorischen Details.

Besuchergruppen aus meinem Wahlkreis werden auf Wunsch vom Wahlkreismitarbeiter begleitet. Im Landtag stehe ich Ihnen dann selbstverständlich für ein Informationsgespräch zur Verfügung.

Eine Direktanmeldung ist auch über den Besucherservice der Landtagsverwaltung möglich.

FAHRTKOSTENZUSCHUSS

 Das Parlament beteiligt sich als ein Beitrag zur politischen Bildung an den für Kinder, Jugendliche und Senioren entstehenden Fahrtkosten, die bei einem Besuch des Parlaments in Magdeburg anfallen. Der Besuch mit Führung ist selbstverständlich kostenfrei.

Bezuschusst werden

Gruppen von Schülern aus Schulen, die ihren Sitz im Land Sachsen-Anhalt  haben,

Gruppen von Kursteilnehmern von Volkshochschulen, die ihren Sitz im Land  Sachsen-Anhalt haben,

Gruppen von Jugendlichen zwischen dem vollendeten 14. und 21. Lebensjahr, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat,

Gruppen von Bürgern, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer Renten oder Pensionen bezieht oder schwerbehindert ist und die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat,

Gruppen von Teilnehmern am nationalen oder internationalen Schüleraustausch, sofern mindestens einer der Partner seinen Sitz im Land Sachsen-Anhalt hat,

andere Personengruppen, die einen Informationsbesuch an Plenartagen des Landtages  durchführen, sofern die Mehrzahl der Teilnehmer ihre Hauptwohnung im Land Sachsen-Anhalt hat.

Eine Gruppe muss aus mindestens zehn Teilnehmern bestehen.

HÖHE DER ZUSCHÜSSE

abzüglich eines Eigenanteils von 2 Euro je Teilnehmer werden die Kosten für einen Gruppenfahrschein der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (Bus/Bahn) vollständig übernommen

abzüglich eines Eigenanteils von 2 Euro je Teilnehmer können auch die Kosten für die Benutzung eines Reisebusses geltend gemacht werden

Reisen die Teilnehmer aus unterschiedlichen Ausgangsorten an, weil eine Anreise als Gruppe unzweckmäßig oder teurer wäre, werden bis auf einen Eigenanteil von 2 Euro je Teilnehmer die Kosten für einen Fahrschein der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (Bus/Bahn) erstattet.

ANTRAGSTELLUNG

Der Besuch im Landtag sollte mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung schriftlich bei der Landtagsverwaltung beantragt werden. Ein entsprechendes Formular wird von der Landtagsverwaltung mit der Terminbestätigung zugeschickt.

AUSZAHLUNG

Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach der Fahrt, wenn als Verwendungsnachweis der Gruppenfahrschein/die Busrechnung und eine von allen anwesenden Gruppenangehörigen unterschriebene Teilnehmerliste übersandt worden ist. Der Fahrtkostenzuschuss wird auf ein vom Antragsteller benanntes Konto zur treuhänderischen Verwaltung überwiesen. Die Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung bei Vorhandensein entsprechender Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

WEITERE INFORMATIONEN UND ANTRAGSFORMULARE ERHALTEN SIE HIER

Landtag von Sachsen-Anhalt

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

Besucherdienst und Protokoll

Domplatz 6-9

39104 Magdeburg

 

Tel.: 0391/560-1230

Fax: 0391/560-1123

E-Mail: besucherdienst@lt.sachsen-anhalt.de