Für eine armutsfeste Grundsicherung für Kinder

Monika Hohmann, MdL

Zur Entwicklung der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann

Zur Entwicklung der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt erklärt die kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann:

„Leider bestätigt die Bertelsmann-Studie die Entwicklung der letzten Jahre. Im Großen und Ganzen haben sich trotz eines leichten Rückgangs kaum Veränderungen in unserem Land ergeben. Jedes dritte Kind wächst in Sachsen-Anhalt in prekären Verhältnissen auf, vor allem der Anteil von Alleinerziehenden ist nach wie vor sehr hoch.

Statt sich dieser prekären Situation zu stellen, bleiben CDU und SPD in kleinlichen Streitereien stecken, wie das über Monate bei der Kinderbetreuung und vielen anderen Themen als öffentliches Trauerspiel zu verfolgen war.

Zwingend notwendig sind umsetzbare Konzepte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade für Alleinerziehende zu garantieren. Dies fordert DIE LINKE auf Bundes- und Landesebene. Sie fordert einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz oder aber weitergehend eine armutsfeste Grundsicherung für Kinder.

Die Umsetzung des Ganztagsanspruches für alle Kinder im Kinderfördergesetz des Landes eröffnet eine Möglichkeit, der Problematik zu begegnen. Dazu gehört aber auch, Möglichkeiten und Bedingungen der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden zu verbessern. Sachsen-Anhalt ist nach wie vor ein Niedriglohnland, in der vergangenen Landtagssitzung gab es die Chance, mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in das Vergabegesetz des Landes genau diesem Missstand zu begegnen. Diese Möglichkeit hat die CDU-SPD-Koalition vergeben.

Die Studie verdeutlicht zugleich die Notwendigkeit, die Kommunen in die Lage zu versetzen, eine aktive Kinder- und Jugendarbeit zu gewährleisten. DIE LINKE hatte für das Finanzausgleichsgesetz vorgeschlagen Drs. 6/1449, die Belastungen, welche Kommunen mit besonders vielen Kindern  und Jugendlichen entstehen, über eine besondere Ergänzungszuweisung in Höhe von 20 Millionen  Euro zu berücksichtigen, aber auch das scheiterte an der Koalition.“

Magdeburg, 22. Oktober 2012