Der Streit um das Betreuungsgeld

Monika Hohmann

Im Dezember letzten Jahres sollte mit Hilfe einer Bundesratsinitiative der § 16 Abs. 4 SGB VIII gestrichen werden - und damit das ab 2013 geplante Betreuungsgeld. Die Fraktion DIE LINKE hatte deshalb zur Landtagssitzung am 15. Dezember einen Antrag (LT-Drucksache 6/628) eingebracht, mit dem das Land aufgefordert werden sollte, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen. Der Antrag sollte direkt abgestimmt werden, da die entsprechende Initiative am nächsten Tag im Bundesrat verhandelt werden sollte.

Im Dezember letzten Jahres sollte mit Hilfe einer Bundesratsinitiative der § 16 Abs. 4 SGB VIII gestrichen werden - und damit das ab 2013 geplante Betreuungsgeld. Die Fraktion DIE LINKE hatte deshalb zur Landtagssitzung am 15. Dezember einen Antrag (LT-Drucksache 6/628) eingebracht, mit dem das Land aufgefordert werden sollte, dieser Bundesratsinitiative zuzustimmen. Der Antrag sollte direkt abgestimmt werden, da die entsprechende Initiative am nächsten Tag im Bundesrat verhandelt werden sollte.

Nun wurde – das konnte man zum damaligen Zeitpunkt nicht ahnen - der Antrag im Bundesrat am 16.12.2011 von der Tagesordnung genommen. Verschiedene Ausschüsse sollten über das Anliegen von Baden-Württemberg beraten. Nach fast fünf Monaten, am 11.05.2012, steht der Antrag erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Mittlerweile haben sich dem Entschließungsantrag "Betreuungsgeld stoppen, Bundesmittel zum Ausbau der Kleinkindbetreuung aufstocken“, auch die Länder Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz angeschlossen.

In Sachsen-Anhalt legten die Koalitionsfraktionen den Antrag der Fraktion DIE LINKE lahm, in dem sie eine Direktabstimmung ablehnten und ihn in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. So hat man sich um eine klare Entscheidung gedrückt. 

Obwohl immer offenkundiger wird, dass es eine breite Mehrheit gegen das Betreuungsgeld gibt, hält die Bundesregierung nach wie vor an ihren Plänen zur Einführung fest. Natürlich möchte man es den Kritikern aus den eigenen Reihen etwas reizvoller machen. Die Überlegungen zielen darauf ab, Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, höhere Rentenleistungen anzurechnen. Im gleichen Atemzug möchte man das Betreuungsgeld aber auf die Hartz IV-Leistungen anrechnen. Nach dem Motto: „Wer nichts hat, braucht auch nichts.“

Nach wie vor sind wir der Auffassung, dass das Betreuungsgeld ein grundsätzlich falscher Ansatz für eine moderne Familienpolitik ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich unsere Landesregierung am 11.05.2011 im Bundesrat positioniert. Da Sachsen-Anhalt, laut Äußerungen unseres Ministerpräsidenten, den Anspruch hat, familienfreundlichstes Bundesland zu sein, müssten seine Vertreter gegen die Einführung des Betreuungsgeldes stimmen. 

Leider werden wir eine Beschlussempfehlung unseres Antrages zeitlich bis zur nächsten Bundesratssitzung nicht hinbekommen. Dennoch kann man gespannt darauf sein, wie sich die SPD verhalten wird. Ich denke, Aufgabe der Politik ist es, Voraussetzungen zu schaffen, dass es allen Eltern ermöglicht, Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Dieser Verantwortung stellt sich die Fraktion DIE LINKE. 

Monika Hohmann, kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin