Bundeskinderschutzgesetz im Bundesrat gescheitert

Monika Hohmann

Das Bundeskinderschutzgesetz sollte zum 01.01.2012 in Kraft treten. Viele konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern sah das Gesetz vor. Zentrale Eckpunkte im Papier sind der Ausbau der Frühen Hilfen und der Netzwerke für werdende Eltern, die geförderte Bundesinitiative „Familienhebammen“, mit der ab 2012 vier Jahre lang jährlich 30 Mio. Euro vom Bund zur Verfügung stehen sollen, die Regelung zum Hausbesuch, das Vorhandensein des erweiterten Führungszeugnisses für alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Beratungsanspruch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und die Pflicht zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder und

Jugendhilfe.

Das Bundeskinderschutzgesetz sollte zum 01.01.2012 in Kraft treten. Viele konkrete Regelungen zum Schutz von Kindern sah das Gesetz vor. Zentrale Eckpunkte im Papier sind der Ausbau der Frühen Hilfen und der Netzwerke für werdende Eltern, die geförderte Bundesinitiative „Familienhebammen“, mit der ab 2012 vier Jahre langjährlich 30 Mio. Euro vom Bund zur Verfügung stehen sollen, die Regelung zumHausbesuch, das Vorhandensein des erweiterten Führungszeugnisses für alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der Beratungsanspruch bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und die Pflicht zu einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung in allen Bereichen der Kinder und Jugendhilfe.

Nachdem das Bundeskinderschutzgesetz im Oktober 2011 einstimmig im Bundestagverabschiedet wurde, scheiterte es nur wenige Wochen danach im Bundesrat. Welche waren die wesentlichen Gründe, die die Länder veranlasst haben, gegen das Gesetz zu stimmen?

Da wäre zum einen die befristete Finanzierung des Modellprojekts „Bundesinitiative Familienhebammen“ zu nennen. Hier fordern die Länder eine dauerhafte finanzielle Sicherung durch den Bund. Weiterhin soll nach Ansicht der Länder eine gesetzliche Regelung in das fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen werden, die die Krankenkassen dazu verpflichtet, einen angemessenen Zuschuss für präventive Leistungen der regionalen Netzwerke „Frühe Hilfen“ zu erbringen. Ebenso fordertedie Länderkammer, dass die Kosten des Gesetzes, die eine finanzielle Mehrbelastung der Länder bedeuten, dauerhaft und vollständig durch den Bund getragen werden.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat sich bei der Abstimmung zum Bundeskinderschutzgesetz enthalten, wohl wissend wie wichtig solch ein Gesetz ist. Hauptkritikpunkt war, kein Gesetz zum Schutz der Kinder nach Kassenlage zu verabschieden. Auch die eingebrachten Vorschläge der Fraktion DIE LINKE wurden nicht berücksichtigt.

So forderten die LINKE, die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz zu verankern. Auch sollte über eine Neuregelung der Bund-Länder-Finanzendiskutiert werden, die eine Sicherstellung der Maßnahmen und die Regelfinanzierung der Familienhebammen vorsieht.

Frühe Hilfen sollten auch über die ersten Lebensjahre hinaus wirken. Dazu bedarf es eines eigenständigen jugendpolitischen Konzepts. Weiterhin sollten Jugendämter personell und strukturell in die Lage versetzt werden, zusätzliche Aufgaben durch das Bundeskinderschutzgesetz erfüllen zu können.

Ebenfalls unberücksichtigt blieb unser Vorschlag, Kommunikations- und Sprachbarrieren durch die Kostenübernahme für Dolmetscher abzubauen. Eine regelmäßige Evaluierung und Berichtspflicht über die Umsetzung und Wirksamkeit des Gesetzes ist zudem unverzichtbar. Diese Vorschläge hat DIE LINKE unterbreitet. Nun ist der Vermittlungsausschuss gefordert.

Monika Hohmann, kinder-, jugend- und familienpolitische Sprecherin

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