„Machbar wäre mehr gewesen“

Der Landtag verabschiedete ein neues Kinderförderungsgesetz

„Eine Ungerechtigkeit ist rückgängig gemacht worden, jedoch zehn Jahre zu spät“, sagte die kinder-, familien- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Monika Hohmann. Mit der Verabschiedung des neuen Kinderförderungsgesetzes für Sachsen-Anhalt hat das Land den Kita-Ganztagsanspruch für alle Kinder wieder eingeführt und einen Fehler zurückgenommen, der mit Chancengleichheit und gerechtem Zugang zu Bildung – insbesondere für Kinder erwerbsloser Eltern – herzlich wenig zu tun hatte. Gesellschaftlicher Druck, den DIE LINKE, das Bündnis für ein Kinder- und Jugendfreundliches Sachsen-Anhalt und viele weitere Akteure aufbauten, konnte Wirkung entfalten. Und man erinnere sich, wer vor zehn Jahren im vorauseilenden Gehorsam zur damaligen CDU/FDP-Koalition den Ganztagsanspruch mit abschaffte: Genau, die SPD!

Abgewendet wurde auch das ursprüngliche Ansinnen der Landesregierung, den Ganztagsanspruch über einen mehrjährigen Stufenplan wiedereinzuführen. Das neue Kinderförderungsgesetz beinhaltet zudem einen verbesserten Betreuerschlüssel, der bislang mit Hilfe von Berechnungstricks tatsächlich schlechter war, als es das Gesetz bereits vorsah. Das Problem der verschleierten Betreuerschlüssel war durch DIE LINKE als einzige Fraktion aktiv angegangen worden. „Dennoch bleibt die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes hinter den Erwartungen zurück. Machbar wäre mehr gewesen“, so Monika Hohmann.

Kritikwürdig bleibt für DIE LINKE unter anderem der Wegfall einer geforderten dreistündigen Vor- und Nachbereitungszeit für Erzieherinnen und Erzieher. „Die Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen bleibt für uns entscheidend“, sagte die kinder-, familien- und jugendpolitische Sprecherin. Mit einem eigenen Änderungsantrag wandte sich DIE LINKE zudem gegen die Leistungsübertragung der Kinderbetreuung auf die Ebene der Landkreise. Was da zurecht gezimmert wurde, bleibt unterm Strich schlichtweg widersinnig. 

Im Endeffekt kann nämlich der Kreis entscheiden, ob er die Gemeinden oder freie Träger mit der Aufgabe der Kinderbetreuung betraut. Die Zeche eines de facto entstehenden Kostendefizits zahlt in jedem Fall die Gemeinde. An dieser Stelle forderte DIE LINKE eine namentliche Abstimmung. Zwar wurde der Antrag mit 34 Ja-Stimmen und 57 Nein-Stimmen nicht angenommen. Zwei Enthaltungen kamen aber immerhin aus der CDU-Fraktion.